Protokoll über die Gründungsversammlung
des Freundeskreises Kapuzinerkloster Werne
   
     
     

Am Mittwoch, 02.11.2011 trafen sich die in der Teilnehmerliste (Anlage 1 zu diesem Protokoll) aufgeführten Personen um 19:30 Uhr im Refektorium des Kapuzinerklosters Werne, Südmauer 5, um den Verein Freundeskreis Kapuzinerkloster e.V. zu gründen.   Foto von der Gründungsversammlung

1. Herr Christoph Böckenbrink, Vorsitzender der Kolpingfamilie Werne, leitete zunächst die Sitzung und eröffnete die Versammlung. Anschließend begrüßte Pater Wolfgang Drews in seiner Funktion als Guardian alle Anwesenden, dankte für das rege Interesse und skizzierte kurz die vom Verein erhoffte Unterstützung für das Kapuzinerkloster. Auf Anfrage aus der Versammlung erläuterte Herr Böckenbrink, dass es sich bei dem zu gründenden Verein um einen eigenständigen Verein handeln werde, der zwar von der Kolpingfamilie initiiert und unterstützt werde, sich jedoch für die Mitglieder der Kolpingfamilie daraus keine zusätzlichen Verpflichtungen ergeben würden.  

2. Als Protokollführerin wurde Frau Marlies Goßheger vorgeschlagen und einstimmig bei eigener Enthaltung gewählt. Frau Goßheger nahm die Wahl an.  

3. Im Anschluss wurde die bereits in einem ersten Treffen am 07.09.2011 erstellte Satzung nochmals erläutert und mit folgenden Änderungen versehen:  

§ 2, Abs. 2, hier Vereinsziele Punkt 2:

Das Wort „Wallfahrer“ wird durch „Pilger“ ersetzt

§ 5, Abs. 1: Es wird eingefügt, dass die schriftliche Einladung auch per E-Mail erfolgen kann.

§ 6, Buchstabe h: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins ist nur mit einer 2/3  Mehrheit der erschienenen Mitglieder möglich (ursprünglich war eine 3/4 Mehrheit angedacht)

§ 7: Es wird eingefügt: Die Amtsdauer des Vorstandes soll gesplittet werden, so dass alle zwei Jahre die Hälfte des Vorstandes gewählt wird.  

4. Es wurden dann folgende einstimmige Beschlüsse gefasst: -          Die anwesenden Mitglieder bekräftigten den Beschluss, den Verein „Freundeskreis Kapuzinerkloster Werne e.V.“ zu gründen und die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister anzustreben. -          Die Vereinssatzung wird unter Berücksichtigung der in Punkt 3 zusammengefassten Änderungen einstimmig von den Mitgliedern genehmigt.  

5. Aus dem Kreis der Mitglieder wurden folgende Personen zur Wahl in den Vorstand vorgeschlagen:

  • Herr Gregor A. Zumholz als 1. Vorsitzender

  • Herr Josef Steinkuhl als zweiter Vorsitzender

  • Herr Marius Sendermann als Kassierer

  • Frau Marlies Goßheger als Schriftführerin

Die vorgeschlagenen Mitglieder erklärten sich zur Kandidatur bereit. Ohne Widerspruch wurde die Wahl in offener Abstimmung durchgeführt.   Einstimmig – bei Stimmenthaltung der jeweils vorgeschlagenen Mitglieder – wurden die Positionen wie vorgenannt gewählt. Die gewählten Vorstandsmitglieder nahmen die Wahl an.  

6. Auf Vorschlag aus dem Kreis der Mitglieder wurden weiterhin gewählt als Beirat:

  • Für den Bereich Denkmal - Frau Renate Ostrop;

  • Beirat für den Bereich Garten - Josef Gärtner;

  • Beirat für den Bereich Handwerk - Christoph Böckenbrink;

  • Beirat für den Bereich Hausteam - Norbert Schmid;

  • Beirat für den Bereich Jugend - NN. Die Festlegung einer Person wurde auf Anregung des Jugendlichen auf die nächste Mitgliederversammlung vertagt.  

7. In der anschließenden Diskussion über die Höhe des Mitgliedsbeitrag wurde festgelegt, dass sich dieser „in Grenzen“ halten solle, da die Mitglieder sich insbesondere auch über Leistungen für das Kloster im Verein einbringen und die Arbeitsleistung entsprechend anzuerkennen sei. Der Jahresbeitrag wurde einstimmig auf mindestens 12,-- € pro Jahr festgelegt.  

Die Vereinsmitglieder beauftragen den Vorstand, die Eintragung des Vereins zu erwirken und beim Finanzamt die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig herbeizuführen.  

Der vertretungsberechtigte Vorstand wurde im Weiteren durch einstimmigen Beschluss ermächtigt, ggf. notwendige Ergänzungen oder Änderungen bei der Satzung vorzunehmen, falls von Seiten des Registergerichts oder des Finanzamtes Bedenken gegen die Eintragung bzw. gegen die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig vorgebracht werden. Es wurde klargestellt, dass sich diese Ermächtigung nicht auf sonstige Satzungsbestimmungen bezieht.  

Die Gründungsversammlung wurde um 20:45 Uhr geschlossen.  

Für die Richtigkeit:    

Werne a.d.L., den  23.11. 2011